Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Hannes L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,
Sie haben sich bereits sehr ausführllich zur Vorratsdatenspeicherung geäußert, allerdings drängt sich mir da eine Frage auf:
Wenn es ´nur´ um den Schutz vor bzw. die Aufklärung von Terror und Verbrechen geht, warum sind dann Abgeordnete explizit von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, Journalisten hingegen nicht?

Sehr geehrter Herr Lauterberg,
auch mir ist nicht ersichtlich, warum Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und insbesondere unter der Geltung des Art. 5 GG auch Journalisten.
Ich habe diese Bedenken im Bundestag zu Protokoll gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm