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Gabriele Bischoff
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Frage von Luisa B. •

Werden Sie am 14.10.2025 gegen die Chatkontrolle stimmen?

• Das Brechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung macht alle EU-BürgerInnen anfällig für Cyberkriminelle, autoritäre Regime und ausländische Einmischung.

• Technische ExpertInnen sowie Kinderschutzorganisationen weisen darauf hin, dass dieser Ansatz Kinder nicht effektiv schützt, während er massive Verstöße gegen die Privatsphäre verursacht und Ressourcen von bewährten Schutzmaßnahmen abzieht.

• Diese Gesetzgebung würde mit dem Datenschutz einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil der EU untergraben, somit Technologieunternehmen vertreiben und der digitalen Wirtschaft schaden.

https://fightchatcontrol.eu/

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wahrscheinlich beziehen Sie sich mit ihrer Frage auf die ursprünglich für Oktober 2025 anberaumte Abstimmung über einen Kompromissvorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft zu rechtssicheren Lösungen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online und der damit potenziell einhergehenden Chatkontrolle. Dabei hätte es sich um eine Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat gehandelt - und nicht um eine Abstimmung der Abgeordneten im Europäischen Parlament. Dementsprechend hätte ich an der Abstimmung selbst nicht teilnehmen können.

Nichtsdestotrotz stelle ich Ihnen gerne eine Einschätzung meinerseits zur Verfügung: Seit über drei Jahren streitet der Rat der EU über die Voraussetzung für eine rechtsicherere Lösung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online. Im Oktober 2025 plante die dänische EU-Ratspräsidentschaft die Mitgliedsstaaten über einen neuen Vorschlag abstimmen zu lassen.  Der dänische Kompromissvorschlag zum Verhandlungsmandat der Mitgliedsstaaten würde ein besonderer Rückschritt für die Grundrechte von Kindern und Internet-Nutzer*innen bedeuten und die hart erkämpften Errungenschaften beim Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation faktisch zunichtemachen.

Mitte Oktober zeichnete sich allerdings unter den Mitgliedsstaaten keine ausreichende Unterstützung ab, sodass die Abstimmung über das Verhandlungsmandat des Rats nicht stattgefunden hat.

Anders als die EU-Mitgliedsstaaten hat sich das EU-Parlament bereits auf eine Position geeinigt, welche im November 2023 mit großer Mehrheit bestätigt wurde.

Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag wurde der Text in ganz wesentlichen Punkten zum Besseren verändert, sodass nun der Fokus auf einer effektiveren Strategie zum Schutz von Kindern im Netz liegt. Gleichzeitig sorgt eine Generalklausel gleich zu Beginn des Vorschlags dafür, dass das EU-Parlament sich gegen Massenüberwachung einsetzt und dem Schutz von Ende-Zu-Ende Verschlüsselung verschreibt.


Privatsphäre und Datenschutz sind nicht verhandelbare Grundrechte unserer Gesellschaft. Sie bilden das Fundament einer freien und demokratischen Ordnung. Wenn wir diese Rechte aushöhlen, gefährden wir nicht nur die Privatsphäre der Bürger, sondern auch das Vertrauen in unsere Institutionen.

Zudem ist Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine unverzichtbare Maßnahme für die Cybersicherheit. Sie schützt nicht nur die Kommunikation vor unberechtigten Eingriffen und Missbrauch, sondern auch Unternehmen und kritische Infrastrukturen. Diese Verschlüsselungstechnologie darf nicht geschwächt werden, sondern muss gestärkt werden, um die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Sicherheit im Netz zu gewährleisten.


Sobald die Mitgliedsstaaten sich auf ein Verhandlungsmandat einigen können, ist das daher nicht das Ende der Debatte, sondern Beginn von Verhandlungen zwischen Rat, Parlament unter der Vermittlung der Kommission.

Ich werde mich gemeinsam mit meinen sozialdemokratischen Kolleg*innen dafür einsetzen, dass wir entsprechend des Verhandlungsmandats des EU-Parlaments eine Regelung finden, die Privatsphäre und Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und gleichzeitig den Schutz der Kinder effektiv gewährleisten kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Gaby Bischoff
 

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