auch mich hat der Beschluss überrascht! Man muss allerdings dazusagen, dass dieser Beschluss ausdrücklich keine politische Entscheidung ist, da der Bundestag die Vergütungen im Gesundheitsbereich nicht festlegt.
zwar bin ich keine Völkerrechtlerin, mir erscheint der Angriff aber völkerrechtswidrig. Diese Einschätzung teilt auch weitgehend die Fachwelt. Ich finde es gut und notwendig, dass die SPD diese Einschätzung auch öffentlich äußert.
Man kann einfach ein neues MPU-Gutachten bei einem anderen Träger erstellen lassen.
Zugleich investieren wir kräftig speziell in den sozialen Wohnungsbau.
Es gibt bereits die Vorgabe, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind. Diese können die Klienten erhalten, einsehen und prüfen. Zudem ist auf Wunsch der Betroffenen auch eine Tonaufzeichnung der Gespräche möglich.
Der Antrag der Grünen war alleine schon deswegen nicht zustimmungsfähig, da er zum Teil sachlich nicht (mehr) zutreffend ist:

