Warum ist es nicht verpflichtend für Anbieter das Psychologengespräche immer rechtssicher aufgezeichnet werden in akkreditierten MPU Verfahren?
Die Vorgabe, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind gibt es zwar aber durch die umgekehrte Beweislast und fehlende Aufzeichnungspflicht für die relevanten Psychologengespräche könnten Kunden das GA trotzdem nicht anfechten. Auf Wunsch und bezahlte Beauftragung der Betroffenen auch eine Tonaufzeichnung der Gespräche möglich, aber warum ist die nicht Pflicht? Bislang werden die Gespräche lediglich stichpunktartig dokumentiert und sind somit nur schwer nachvollziehbar. Außerdem seien die Gespräche zu schematisch und die Zeit für die Unterhaltungen zu knapp bemessen um den Probanden angemessen zu beurteilen. Keine Audioaufzeichnung bedeutet Keine Klagemöglichkeiten wegen der Beweislast bei den Kunden.
https://web.archive.org/web/20121101231442/https://www.firmenauto.de/mpu-adac-fordert-reformen-1561533.html
https://kanzlei-herfurtner.de/beweislastumkehr/

