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Frage von Jochen T. •

Warum ist es nicht verpflichtend für Anbieter das Psychologengespräche immer rechtssicher aufgezeichnet werden in akkreditierten MPU Verfahren?

Die Vorgabe, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind gibt es zwar aber durch die umgekehrte Beweislast und fehlende Aufzeichnungspflicht für die relevanten Psychologengespräche könnten Kunden das GA trotzdem nicht anfechten. Auf Wunsch und bezahlte Beauftragung der Betroffenen auch eine Tonaufzeichnung der Gespräche möglich, aber warum ist die nicht Pflicht? Bislang werden die Gespräche lediglich stichpunktartig dokumentiert und sind somit nur schwer nachvollziehbar. Außerdem seien die Gespräche zu schematisch und die Zeit für die Unterhaltungen zu knapp bemessen um den Probanden angemessen zu beurteilen. Keine Audioaufzeichnung bedeutet Keine Klagemöglichkeiten wegen der Beweislast bei den Kunden.

https://web.archive.org/web/20121101231442/https://www.firmenauto.de/mpu-adac-fordert-reformen-1561533.html

https://kanzlei-herfurtner.de/beweislastumkehr/

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

die Wahrscheinlichkeit, in einem psychologischen Gespräch unfair behandelt zu werden, erscheint mir eher gering, da die Gespräche klar strukturiert sind. Dazu gibt es Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen und die Beurteilungskriterien der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie sowie der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin. Die Kritik, dass die Gespräche zu schematisch seien, beruht vermutlich genau auf diesen Vorgaben. Die Vorgaben sollen aber gerade sicherstellen, dass Gespräche nicht willkürlich geführt werden und die Inhalte und Beurteilung insofern nicht vom individuellen Gesprächspartner abhängen. Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen überprüft zudem, unter anderem mit Stichproben von Gutachten auf die Nachvollziehbarkeit, die Qualität der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen.

Sollte jemand dennoch den Eindruck haben, in einem Gespräch unfair behandelt oder hinterher falsch wiedergegeben worden zu sein, kann man zunächst das Gespräch mit der Begutachtungsstelle suchen, um mögliche Missverständnisse auszuräumen oder sich bei der jeweiligen Trägerorganisation über Mitarbeitende beschweren. Sollte das keinen Erfolg bringen, gibt es eine Alternative zur Klage: Man kann einfach ein neues MPU-Gutachten bei einem anderen Träger erstellen lassen. Ein negatives MPU-Gutachten muss nicht eingereicht werden, darauf weist der ADAC hin. Um die Chancen auf eine erfolgreiche MPU zu erhöhen, kann man sich auch auf eine MPU vorbereiten. Umfangreiche Infos finden Sie in einer Broschüre der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

Eine generelle Pflicht zu Tonaufzeichnungen jedes psychologischen Gesprächs im Rahmen der MPU wäre aus meiner Sicht nur in wenigen Fällen hilfreich: Wenn es im Einzelfall grobe Verstöße in der Gesprächsführung gibt, diese falsch oder grob unzureichend protokolliert werden und Betroffene zudem rechtlich gegen das Ergebnis vorgehen möchten (statt die Untersuchung bei einem anderen Träger zu wiederholen). Eine solche Pflicht zur Tonaufzeichnung würde die MPU aber deutlich verteuern, auch für diejenigen, die gar keine Tonaufzeichnung wünschen. Verbunden wären weitere Folgekosten und Regelungsbedarf, etwa bezüglich der sicheren Aufbewahrung solcher intimen Gespräche und ggf. dem Wunsch von anderen Betroffenen, keine Tonaufzeichnung des Gespräches anzufertigen.

Daher halte ich die bestehende Möglichkeit, eine Tonaufzeichnung auf ausdrücklichen Wunsch anfertigen zu lassen, für ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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