(...) Daten, die bei der Kommunikation mit Journalisten anfallen, dürfen die Strafverfolgungsbehörden nicht nutzen, das gilt auch für Zufallsfunde. Insofern sehe ich den journalistischen Quellenschutz ausreichend gewährleistet. Auch die Kommunikation mit Ärzten, Anwälten usw. (...)
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