(...) der Nachweis der Abstammung ist hierfür nicht notwendig. Die Bundeswahlordnung sieht vor, dass nur eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen muss, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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