Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Andreas V. •

Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben durch 2G-Corona-Maßnahmen kann zu langfristigen Schäden führen. Hätten Sie das bei der Gesetzgebung nicht verhindern müssen?

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr V.,

zunächst einmal werbe ich dafür, der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die 12 bis 17-Jährigen nachzukommen. Die Empfehlung der STIKO beruht darauf, dass auf Basis der aktuell vorliegenden Daten der Nutzen die Risiken der Impfung überwiegt und die Impfung auch in dieser Altersgruppe wirksam und sicher ist. Angesichts von weltweit vielen Milliarden Impfungen gibt es dazu bereits umfangreiche Erfahrungen.

Wenn aber zum Beispiel die Eltern dennoch eine Impfung oder Impfungen generell ablehnen, ist es für die minderjährigen Kinder schwierig und mitunter gar nicht möglich, der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die 12 bis 17-Jährigen nachzukommen.

Die STIKO hatte zwar die Impfung empfohlen, aber dabei betont, dass ungeimpfte Kinder und Jugendliche nicht durch 2G-Regeln und Ähnliches ausgeschlossen werden sollten. Ich persönlich unterstütze das und befürworte es, wenn 2G und 2G-Plus-Regeln erst ab 18 Jahren gelten und Minderjährige dann mit einem aktuellen Test bzw. im Rahmen der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen können. Im Bund-Länder-Beschluss von Anfang Januar wurde ausdrücklich festgehalten, dass beim Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich sind. In zahlreichen Bundesländern gilt dies auch so, meiner Kenntnis nach zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hessen und Baden-Württemberg.

Bei uns in Bayern ist die Lage leider anders. Hier gilt die generelle Ausnahme nur für Kinder bis 14 Jahren. Zumindest gibt es aber folgende weitere Möglichkeiten für ungeimpfte Jugendliche über 14 Jahren:

  • „Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, haben ohne zusätzlichen Testnachweis Zugang zu Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, wenn sie dort selbst aktiv werden: Dies gilt für Sport, Musik und Schauspiel, außerdem auch für dir Jugendarbeit, insbesondere die außerschulische Bildung.“
  • „Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, haben ohne weitere Nachweise Zugang zu Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.“

https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/

Ganz besonders wichtig finde ich, dass die Staatsregierung der Kritik nachgegeben hat und ungeimpfte Jugendliche in Bayern jetzt nicht länger von der außerschulischen Jugendarbeit ausschließt.

Da der Infektionsschutz in der Zuständigkeit der Länder liegt, würde ich Ihnen empfehlen, sich auch noch an Ihre Landtagsabgeordneten zu wenden, damit es in Bayern kinder- und jugendfreundlichere Regeln gibt. Die BayernSPD hatte bereits Ende letzten Jahres gefordert, die Teilhabe von ungeimpften Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Ich hoffe nun, dass bald bundesweit generell Erleichterungen möglich werden. Der Bund-Länder-Beschluss von Ende Januar hatte festgelegt, dass Bund und Länder gemeinsam Öffnungsperspektiven entwickeln werden, für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann. So weit sind wir noch nicht. Bisher haben sich die massiven Infektionszahlen im Rahmen der Omikron-Welle aber noch nicht in einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens widergespiegelt.

Bleibt es dabei, dann könnten auch zahlreiche der Schutzmaßnahmen wieder entfallen oder in einem ersten Schritt zumindest „entschärft“ werden. Die nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für den 16. Februar 2022 geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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