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Franziska Gminder
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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Franziska Gminder von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien soll über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

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Antwort von
AfD

Wenn Sie darauf abheben, daß bei ex-ante Triage zuviele Patienten auf zu wenige Intensivbetten trafen, so ist inzwischen wohl aufgeklärt, daß dies nicht der Fall war, sondern daß die Intensivbetten deutschlandweit reduziert worden waren. Skandalös! Auch daß die Beatmungsgeräte voll ausgelastet waren, so daß anderen Patienten nicht geholfen werden konnte, halte ich für Fiktion. Beides dient nach meiner Meinung nur der Panikmache, um die Menschen in die Covidimpfung zu treiben.