(...) Da die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und keine Stellenbeschreibung haben, kann sich jeder Abgeordnete seine Arbeitszeit und seine Arbeitsinhalte selbst wählen und einteilen. Über das Abgeordnetengesetz sind nur einige Pflichtaufgaben geregelt, wie beispielsweise die Teilnahme an Plenarsitzungen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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