Portrait von Frank Henning
Frank Henning
SPD
100 %
/ 4 Fragen beantwortet
Frage von Guido M. •

Warum wird echtes, nachhaltiges Biogas wie fossiles Erdgas mit CO₂-Umlage belastet, obwohl es zur Dekarbonisierung beiträgt? Wird eine Differenzierung angestrebt?

Als Bürger, der echtes Biogas über einen zertifizierten Anbieter bezieht, bin ich enttäuscht, dass auch dieses CO₂-neutrale Produkt voll mit der CO₂-Abgabe belegt wird. Biogas aus organischen Reststoffen ersetzt fossiles Erdgas und ist klimapolitisch sinnvoll – wird aber finanziell gleich behandelt wie Erdgas oder Heizöl. Das ist ein Widerspruch zur Förderung klimafreundlicher Technologien und bestraft aktive Beiträge zur Energiewende.

Ich bitte um Ihre Einschätzung: Gibt es politische Bestrebungen, diese Abgabe zu differenzieren? Wie stehen Sie persönlich zu einer CO₂-Befreiung echten Biogases?

Hintergrund: Anbieter wie Polarstern, Greenpeace Energy u. a. setzen sich für eine faire CO₂-Regelung ein. Quelle: https://www.polarstern-energie.de/magazin/artikel/co2-bepreisung-nach-heizsystem/

Portrait von Frank Henning
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, wobei das Thema tatsächlich eher bundespolitisch angesiedelt und nur bedingt Thema im Landtag ist.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gilt seit 2021 und hat einen CO₂-Preis auf Brennstoffe eingeführt. Die erste Phase (2021-2022) war durch einen Festpreis geregelt. Ab 2023 wurde dann in einer neuen Phase mit flexibleren Preisen, neuen Pflichten und neuen Emissionsarten auch die Herstellung von Biobrennstoffen wie Biogas einbezogen. Der CO₂-Preis auf Biobrennstoffe entfällt laut §8 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030) allerdings, sofern die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch einen anerkannten Nachweis im Sinne von §10 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) oder einen anerkannten Nachweis im Sinne von §8 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) belegt werden.

Die Biokraft-NachV und BioSt-NachV sind Teil der deutschen Umsetzung der Zweiten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Mit der Einführung des zweiten europäischen Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (ETS II) wird der CO₂-Preis nach BEHG abgelöst. Die Ausnahmen für zertifiziertes Biogas bleiben meines Wissens nach aber bestehen. Langfristig soll so ein Preisvorteil gegenüber Erdgas entstehen. Hier eine Studie des Umweltbundesamtes aus 2023 dazu: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/95_2023_texte_einfluss_des_co2-preises_fuer_fossile_energietraeger__0.pdf 

Im Februar 2025 wurden außerdem Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung beschlossen. Ziel des Maßnahmenpakets ist die Optimierung der Förderung der flexiblen Verstromung von Energie aus Biomasse und die Erhöhung der Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen, insbesondere für solche mit bestehendem kommunalem Wärmenetzanschluss. Die Anschlussförderung für Bestandsanlagen wird von zehn auf zwölf Jahre verlängert, um die Anpassung an das neue System zu erleichtern und notwendige Investitionen hierfür anzureizen. Zukünftig soll Biogas vor allem flexibel eingesetzt werden, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Für kleinere Biogasanlagen bis 350 Kilowatt wurde zudem eine Bagatellgrenze eingeführt, in welcher eine rund zweifache Überbauung bereits ausreichend für eine Förderung ist.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung findet sich zu Bioenergie außerdem Folgendes: „Bioenergie spielt bei Wärme, Verkehr und steuerbarer Stromerzeugung eine wichtige Rolle. Wir wollen das Flexibilitätspotenzial der Biomasse konsequent heben. Dazu setzen wir unter Beachtung der Kosteneffizienz und der Flächennutzung auf die Ermöglichung und überprüfen die bestehenden Deckelungen. Wir wollen vor allem Reststoffe besser nutzen. Wir werden den Biogasanlagen eine Zukunft geben, insbesondere sind die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker zu berücksichtigen.“

Viele Grüße
Frank Henning

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Frank Henning
Frank Henning
SPD