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Frage von Uwe R. •

Frage an Frank Heinrich von Uwe R. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Heinrich,

Wie begründen sie ihre Zustimmung zum Bundeswehreinsatz in Syrien in Bezug auf das deutsche Grundgesetz( §87a ), fehlendem UNO Mandat ( die UNO Resolution 2249 bezieht sich nur auf Frankreich und nicht auf D und UNO Artikel 51 zieht ja auch nicht so recht, ISIS ist ja kein Staat..... ) und ihrem christlichen Weltbild ?

Uwe Ritzmann

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Ritzmann, lieber Uwe,

vielen Dank für diese erneute Anfrage.

Zunächst zur rechtlichen Begründung:

Frankreich hat alle EU-Mitgliedstaaten um Beistand nach der EU-Beistandsklausel (Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages) gebeten. Rechtsgrundlage des Einsatzes ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf kollektive Selbstverteidigung). Die Vereinten Nationen sind ein System kollektiver Sicherheit im Sinne unseres Grundgesetzes. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist anerkannt, dass ein Staat sich (auch mithilfe anderer Staaten) gegen Angriffe eines internationalen Terrornetzwerks verteidigen darf.
Für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts ist es nicht erforderlich, dass stets eine ausdrückliche Sicherheitsratsresolution nach Kapitel VII der VN-Charta vorliegt. Ansonsten wäre die Bestimmung des Artikels 51 der VN-Charta überflüssig. Das Selbstverteidigungsrecht besteht vielmehr so lange, bis es dem Sicherheitsrat gelingt, mittels einer Kapitel-VII-Resolution die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Dies ist bislang nicht erfolgt.

Verstärkende Legitimationswirkung für die Ausübung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts entfaltet die Sicherheitsratsresolution 2249. Sie ist zwar keine Resolution nach Kapitel VII der VN-Charta. Sie stellt aber mit den Formulierungen des Kapitel VII fest, dass der IS eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit ist. Daher ruft der Sicherheitsrat die Staaten dazu auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Terrorakte des IS zu verhindern.

Mir ist besonders wichtig, dass wir parallel dazu alle politischen Mittel ausschöpfen, die denkbar sind (z.B. Wiener Verhandlungen zur Beendigung des Bürgerkriegs). Wir erhöhen die humanitäre Hilfe für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak um 400 Millionen Euro auf rund eine Milliarde Euro. Zudem stellen wir im nächsten Jahr 850 Millionen Euro mehr für die Entwicklungszusammenarbeit bereit. Dieses Geld kommt vor allem den Menschen zu Gute, die vor dem IS fliehen.

Zur Frage nach meinem christlichen Weltbild: Es ist eine sehr schwere Entscheidung. Ein Militäreinsatz muss immer nur die Ultima Ratio sein. In diesem Sinne muss man sich möglicherweise schuldig machen, um noch größere Schuld zu vermeiden. Das ist mir auch in diesem Zusammenhang sehr bewusst.
Ganz persönlich: die letzte Woche war für mich durch diese Entscheidung eine der schlimmsten.

Viele Grüße

Frank Heinrich