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Frank Heinrich
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Frage von Sylvia B. •

Frage an Frank Heinrich von Sylvia B. bezüglich Finanzen

Werter Herr Heinrich,

in unserer Zeitung -Freie Presse- vom 28.06.2011 mußte ich mit Entsetzen einen Artikel lesen wo es um die Diätenerhöhungen unserer Bundestagsabgeordneten geht. Sie verdienen im Monat ca. 7668 Euro und sollen bald 292 Euro mehr bekommen. Finden Sie das in Ordnung? Ich gehe auch Tag für Tag auf Arbeit aber es reicht nicht. Wann ich das letzte Mal im Urlaub war oder im Theater, ich weiß es nicht. Auch das häßliche Gestreite um die 5 Euro für einen Hartz IV Empfänger finde ich dann höchst merkwürdig. Es scheint doch Geld da zu sein. Sind es nicht unsere Steuergelder die da an die falschen Leute verteilt werden? In keinem Unternehmen können sich die Mitarbeiter selbst ihre Lohnerhöhungen selbst verordnen, möglich ist das nur bei unseren VOLKSVERTRETERN.
Ein neues Gesetz muß her! Machen Sie sich da mal stark.

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Antwort von
CDU

Liebe Frau Berthold,

Sie sprechen ein sensibles Thema an. Bei vielen Menschen ist das Geld knapp. Das ist hart. Als Familienvater und Heilsarmeeoffizier habe ich Jahre lang am Existenzminimum gelebt, ich verstehe Ihre Situation also sehr gut.

Andererseits muss auch bei persönlicher Betroffenheit eine gewisse Fairness gelten. Viele Menschen wissen nicht, dass es eine Festsetzung des Bundesverfassungsgerichtes ist, dass die Abgeordnetenentschädigungen durch das Parlament selbst beschlossen werden. Mir persönlich und vielen meiner Kollegen wäre es erheblich lieber, wenn wir nicht selber entscheiden müssten - das ist aber nicht erlaubt.

Die Bezugsgröße für eine Abgeordnetenentschädigung ist natürlich nicht der Hartz-IV Regelsatz, (allerdings auch nicht das Salär eines Managers in der freien Wirtschaft), sondern das Gehalt von einfachen Richtern am obersten Bundesgericht und Oberbürgermeistern in Städten mit bis zu 100.000 Einwohnern. Das erschien dem Verfassungsgericht der Verantwortung und dem Arbeitsaufwand von Bundestagsabgeordneten angemessen. Durch mehrere Nullrunden in den vergangenen Jahren liegt die Abgeordnetenentschädigung allerdings dahinter zurück.

Dann haben Sie noch nach den Kosten gefragt: die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung kostet monatlich ca. 180.000 EUR, die Erhöhung des Hartz-IV Regelsatzes dagegen mehr als das 100-fache: 18,5 Millionen (bei 3,7 Mio Empfängern). Dazu kommen die erheblichen Kosten für das Bildungspaket, das wir in diesem Jahr eingeführt haben. Und glauben Sie mir: ich halte jeden Euro der Kindern zu Gute kommt für gut investiert.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich, MdB