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Frage von Angelika M. •

Frage an Florian Weber von Angelika M. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Weber,

Ihre Antworten auf die generellen Fragen auf dieser Seite finde ich recht interessant.
Aber eine Frage hätte ich...

Bayern soll aus der BRD austreten? Habe ich das so richtig verstanden?
Denn da habe ich Bedenken auf Grund Folgendem:

Bisher ist es möglich, bundesweit zu arbeiten, ohne dafür die Staatsbürgerschaft pro Bundesland wechseln zu müssen. Wäre dies mit einem Austritt Bayerns dann nicht notwendig?

Beispiel 1: Ich bin in einem Dorf in Oberbayern gemeldet, habe nach der Schulzeit in Hessen mehrmals Praktika gemacht, dabei ausbildungsbetreffend ein Praktikum in Hamburg. Wäre so etwas bei einem selbständigen Bayern noch ohne großen Aufwand möglich?

Beispiel 2: Ich habe meine erste Ausbildung in Hessen begonnen und daher dort eine Krankenversicherung abgeschlossen. Was würde sich ändern, wenn Bayern aus der BRD austreten würde?

Beispiel 3: Ich bin erkrankt und habe mir eine Klinik in einem anderen Bundesland für die Behandlung ausgesucht. Anschließende Reha-Maßnahmen hatte ich auch außerhalb von Bayern ausgesucht. Zuständig ist auf Grund der ersten Ausbildung die RV Hessen - gemeldet bin ich aber inzwischen wieder mit Erstwohnsitz in Bayern.

Wie stellen Sie sich die Handhabung solcher Fälle bürokratisch vor?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
A. M.

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Antwort von
BAYERNPARTEI

Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Fragen, welche ich gerne beantworte.

Wir streben eine Unabhängigkeit Bayerns innerhalb der EU an. Damit wäre die Freizügigkeit z. B. bei der Arbeitssuche gewährleistet und stellt kein Problem dar.

Zum Beispiel 1: Es ist jetzt schon so, dass aufgrund der Kulturhoheit der Länder diese Regelungen jedes Bundesland trifft, aber alle vereinbart haben, Ausbildungen gegenseitig anzuerkennen. Dies könnte man vereinbaren, ebenso wie es solche Verträge mit Österreich gibt.

Zum Beispiel 2: Die Sozialversicherungen würden zwar regionalisiert, aber bisherige Einzahlungen in die derzeitigen Kassen würden voll angerechnet werden. Da es ja so ist, dass bayerische Versicherte deutlich mehr einzahlen als im Land bleibt, ist das problemlos möglich.

Zum Beispiel 3: In diesem Fall würden Sie von einer bayerischen Kasse übernommen und diese würde die Kosten übernehmen. Da könnte es natürlich sein, dass diese Verträge mit Krankenhäusern in Bayern abschließt, weshalb Sie diese Behandlungen in Bayern machen müssten. Dies wäre aber nicht zwingend.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Weber