
Laut Medienberichten ist der Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien.
Florian von Brunn
(Foto: Maximilian König)
Laut Medienberichten ist der Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien.
Ein grundsätzliches Verbot ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Rauchen gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005 (s.u.a..: VIII ZR 124/05) als vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung.
Mit der Entscheidung gegen die Liste der ehrenamtlichen Richter für den Bayerischen Verfassungshof zu stimmen, haben wir, als SPD, uns klar positioniert.
In meiner Rede am Politischen Aschermittwoch habe ich die aktuelle Lage, aber auch unsere Antworten und Lösungen ganz klar angesprochen. Diese finden Sie bei weiterem Interesse hier: https://www.youtube.com/watch?v=0nfsfvVd7OQ
Die Behörden müssen sorgfältig prüfen, welche Ziele diese Partei verfolgt. Wenn die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, muss ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden