
Aktuell ist geplant, dass diese gegen Ende des Jahres im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2023 vorgenommen werden.
Toncar; DBTG
Aktuell ist geplant, dass diese gegen Ende des Jahres im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2023 vorgenommen werden.
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.
In der Tat möchten wir die 2019 beschlossene Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wieder abschaffen, so dass künftig wieder das Prinzip gewahrt ist, dass Verluste voll berücksichtigt werden, wenn auch Gewinne voll besteuert werden
Wir Freie Demokraten haben die Einführung dieser Verlustverrechnungsbeschränkung in der vergangenen Legislaturperiode unter der Großen Koalition von Anfang an kritisiert und wiederholt deren Abschaffung gefordert.