Sollte Ihrer Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraßen ohne Radwege auf 70 km/h beschränkt werden?
Sehr geehrter Herr Oest,
der Anteil kurzer Strecken im Auto ist im ländlichen Raum ungleich höher als in Städten. Mangelnde Sicherheit und ein Gefühl latenter Gefährdung hält viele Menschen davon ab, selbst auf kurzen Wegen von einem Ort zum anderen das Rad zu nutzen. Dabei liegt auch hier ein großes ungenutztes Potential.
Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidat der CDU.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de

Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer stetig zu verbessern, ist auch mir ein wichtiges Anliegen. Ich halte es jedoch für den falschen Ansatz, die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraße auf 70 km/h zu beschränken. Stattdessen setze ich mich für einen schnellen Ausbau der Radwegeinfrastruktur ein, die es Radfahrern dann ermöglicht, weitestgehend auf die Befahrung von Außerortsstraßen zu verzichten. Die gemeinsame Nutzung von Außerortsstraßen durch Fahrrad- und Autofahrer stellt auch bei 70 km/h keine erstrebenswerte Lösung dar, da es die Sicherheit für Fahrradfahrer nur marginal erhöhen würde.
Für weitere Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit gern unter florian.oest@bundestag.de.
Freundliche Grüße
Florian Oest