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Florian Müller
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Frage von Simone S. •

Wie soll zukünftig die Versorgung psychisch erkrankter Menschen sichergestellt werden?

Hallo Herr Müller,

Ich heiße Simone S. .Ich bin selbstständige psychologische Psychotherapeutin in Olpe und behandele ca. 40 psychische erkrankte Patient*innen derzeit. Die geplanten Reformen und Honorarkürzungen bei gleichzeitig steigender, nicht honorierter Mehrarbeit (u. a. durch zusätzliche Qualitätskontrollen) haben bei mir bewirkt, dass ich meine Selbstständigkeit aufgeben möchte, da ich auch zwei Kinder (3 und 6 Jahre) habe für die ich mir Planungssicherheit wünsche.
So wie mir ergeht es mehreren meiner "jüngeren" Kolleginnen.
Meine Frage an Sie ist nun, welches Angebot ich meinen Patient*innen nach meinem Austritt aus der Selbstständigkeit machen kann? Sind neue Maßnahmen zum Auffangen dieser Patienten geplant?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Simone S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Situation.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist heute vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Im parlamentarischen Verfahren wurden jedoch noch wichtige Ergänzungen aufgenommen. So soll unter anderem die Versorgung bereits begonnener Behandlungen gesichert und für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte sowie dringliche Fälle Ausnahmen von der Budgetierung geschaffen werden. Auch die Diskussion um die Angemessenheitsprüfung wird weiterhin begleitet. Mit diesen Maßnahmen setzen wir wesentliche Forderungen der Psychotherapeuten um.

Es bleibt ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen – wie eine Anpassung der Bedarfsplanung – vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.

Freundliche Grüße

Florian Müller

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