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Florian Müller
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Frage von Jessica F. •

Wann erhalten Post-Vac-Betroffene endlich Hilfe?

Sehr geehrter Herr Müller, ich bin durch die 2. Impfung mit BionTech am 14.01.22 krank geworden. Leider kann mir niemand helfen weil es nicht erforscht ist und auch viele Ärzte etc. die Impfnebenwirkungen runterspielen bzw. nicht zugeben wollen oder den Zusammenhang mit der Impfung abstreiten. Die die helfen können und wollen sind völlig überlaufen und man erhält keine Termine. Ich habe mein Erspartes bereits für Heilpraktiker, Blutwerte, Nahrungsergänzungsmittel etc. aufgebraucht, die Krankenkasse übernimmt sehr wenig bis gar nichts davon. Ich bin finanziell sehr angeschlagen und meine einzige Chance ist die Immunadsorption. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 Euro, die Krankenkasse hat die Übernahme abgelehnt. Ich habe mittlerweile einem Spendenaufruf gestartet. Traurig, dass es hier in diesem Land so weit kommen muss. Ich arbeite im gehobenen öffentlichen Dienst und weiss nicht, ob ich jemals wieder zurück in meinen Job kann. Ich bin verzweifelt. MfG Jessica F.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein Mitgefühl für Ihre Erkrankung ausdrücken.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschäftigt uns das Thema der Impfnebenwirkungen seit Längerem. Bei der Entlastung von Betroffenen des Post-Covid- und Post-Vac-Syndroms sehen wir Handlungsbedarf. Allgemein hat die Bundesregierung und Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach das Post-Vac-Syndrom leider viel zu lange nicht anerkannt und die Impfung bis vor kurzem als nebenwirkungsfrei beschrieben. Vor diesem Hintergrund haben wir im November 2022 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, welche Sie hier in vollem Umfang finden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/050/2005045.pdf.   

Die Antwort der Bundesregierung halten wir nicht für zufriedenstellend. Es bestehen aktuell keine weiteren Planungen für Hilfsmaßnahmen für Betroffene und die Regierung weist lediglich darauf hin, dass bei einem Impfschaden aufgrund einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz ermöglicht wird. Wir fordern jedoch mehr Unterstützung für Erkrankte. Ein wichtiger Punkt ist die Versorgungslage: Für Betroffene gibt es Spezialambulanzen der Uniklinik Marburg und der Charité Berlin. Die Wartelisten sind lang. Hier müssen deutlich mehr Anlaufstellen bereitgestellt werden.

Bisher gibt es keine Leitlinien zur Behandlung eines Post-Vac-Syndroms. Hier sind weitere Studien dringend von Nöten. Laut dem PEI (Paul-Ehrlich-Institut) sind weitere Studien in Planung.

Ich möchte noch auf das Thema Kosten eingehen. Ein Impfschaden ist ein gesundheitlicher Schaden, der als Reaktion auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung entstanden ist. Sofern ein gesundheitlicher Schaden sechs Monate nach der Impfung noch immer vorhanden ist, können Sie für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten. Das gilt auch für die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe. In Ihrem Fall zuständig für die Prüfung ist das Amt für Soziales Entschädigungsrecht des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, an das Sie sich wenden können. Unter folgendem Link finden Sie den Antrag auf Gewährung von Beschädigten-Versorgung: https://www.lwl.org/lwl-versorgungsamt-download/Antraege_und_downloads/Antraege_SER/SER_Antrag_IfSG_1.pdf. Das örtliche Gesundheitsamt kann Hilfestellung bei der Einleitung der notwendigen Untersuchungen, die zur Klärung des Falles führen, leisten und Hilfe bei der Einleitung des Entschädigungsverfahrens anbieten.

Leistungen wie Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren) oder Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens sind möglich. Sollte der bisherige Beruf durch den Impfschaden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung) oder Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen (z.B. Berufsschadensausgleich) gewährt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen eine gute und schnelle Genesung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller

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