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Florian Hahn
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Frage von Norbert F. •

Nachfrage zu meiner Frage vom 18.03.2022 und Ihrer Antwort vom 9.06.2022 zur Größe des Bundestages

Sehr geehrter Herr Hahn,

ich habe Ihnen am 18.03.2022 eine Frage zu Ihrer Haltung zur Größe des Bundestages gestellt; Sie hatten mir vor der Bundestagswahl versichert, dass sich in der Angelegenheit in der neuen Wahlperiode "etwas bewegen" würde.
Sie haben für die Beantwortung meiner Frage 2 Monate und 9 Tage benötigt; vermutlich hat die Recherche so viel Zeit benötigt. Verblüfft hat mich der eine Satz aus dem Ihre Antwort bestand:

"Sehr geehrter Herr F.,
diese Frage bitte ich Sie zuvorderst an die Regierungsparteien zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB"

Sind Sie nicht mehr Teil des Parlaments?
Haben Sie, seitdem Sie in der Opposition sind, keine Meinung mehr zu dem Thema?
Stehen Sie als Abgeordneter meines Wahlkreises nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung?

Ich möchte Sie doch bitte meine Frage etwas ausführlicher zu beantworten!

Mit freundlichem Gruß,
Norbert F.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

 

ich bin der Meinung, dass das Parlament nicht unaufhörlich wachsen kann. Der von der Ampel Koalition eingebrachte Drei-Stimmen-Vorschlag  für Parteien-, Personen-, und Ersatzstimme bedeutet im Ergebnis, dass nur noch derjenige als erfolgreicher Bewerber in seinem Wahlkreis zum Zuge kommt, der auch durch das Zweitstimmen-Ergebnis seiner Partei im Bundesland gedeckt ist. Da die Ersatzstimme jedoch niemals dem Kandidaten mit den meisten Stimmen zufließen kann, genügt dieser Vorschlag unseren demokratischen Ansprüchen nicht.

 

Der Reformvorschlag der Ampel gefährdet somit unsere parlamentarische, repräsentative Demokratie, sowie den bereits seit 1948 als unverbrüchlich geltenden Grundsatz: Wer die meisten Stimmen auf sich vereint, gewinnt.

Dies bedeutet somit eine Entwertung des direkten Elements in den Wahlkreisen und eine Entwicklung hin zum reinen Verhältniswahlrecht der Parteilisten.

 

In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes hat die Union deshalb neben fünf verschiedenen Vorschlägen zur Größenreform des Parlaments auch das „Echte-Zwei-Stimmen-Wahlrecht“, oder auch Grabenwahlrecht zur Diskussion gestellt, das ebenso zuverlässig zu 598 Abgeordneten führt und das direkte Element des Wahlkreises aufrecht erhält. Aber wie schon in meiner letzten Antwort erwähnt, liegt der Ball bei den Regierungsparteien.

 

Mit freundlichen Grüßen

Florian Hahn MdB

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