
Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.
Filiz Polat
Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.
Im Rahmen dieser Novelle ist bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, das Gesetz sobald wie möglich auf den Weg zu bringen und bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Geplant ist Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Deserteure und Kriegsdienstverweigerer können über das Asylverfahren Schutz finden
Wir planen nicht einzelne Staatsangehörigkeiten von der Mehrstaatigkeit auszuschließen.