Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.
Felix Banaszak
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Frage von Vera P. •

Wann wird das Defizit in der Rentenkasse infolge Entnahme für versicherungsfremde Leistungen verifiziert, zurückgezahlt?

Sehr geehrter Herr Banaszak,

was wird unternommen, um das Defizit in der Rentenkasse infolge Entnahme für versicherungsfremde Leistungen (siehe z.B. Teufel Tabelle, Rentenversicherung-update, Verfassungsklage) wieder auszugleichen?

Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau P.,

auch wir können leider nicht abschließend beurteilen ob und wann die Bundesregierung die Empfehlungen der Rentenkommission umsetzen wird.

Wir setzen uns als Grüne Bundestagsfraktion jedoch seit vielen Jahren dafür ein, dass versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden. Das würde die Rentenversicherung spürbar entlasten und ist aus unserer Sicht auch eine Frage der Gerechtigkeit. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten oder die Finanzierung der Ostrenten, kommen der gesamten Gesellschaft zugute und sollten deshalb nicht allein von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert werden.

Im laufenden Prozess der Rentenreform setzen wir uns daher für eine faire, transparente und verlässliche Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Dazu gehört auch, dass versicherungsfremde Leistungen klar definiert, regelmäßig ausgewiesen und aus Steuermitteln finanziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Banaszak

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