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Falko Droßmann
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Frage von Judith H. •

Sehr geehrter Herr Droßmann, viele Exil-Iraner*innen äussern deutliche Bedenken über die Aktivitäten des IZH (Blaue Moschee an der Alster). Welche Maßnahmen resultieren aus bisherigen Beobachtungen?

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Sehr geehrte Frau H.

 

die Staatsverträge mit der Schura, dem Dachverband der IZH Moschee, wurden vor zehn Jahren mit der Freien und Hansestadt Hamburg, damals unter Olaf Scholz, unterzeichnet. Die symbolischen Verträge sichert der Schura und den Religionsangehörigen Religionsfreiheit und die allgemeine Anerkennung des Beitrags der Religionsgemeinschaften zu einer freien und offenen Gesellschaft zu.

 

Zehn Jahre nach den Verträgen muss man konstatieren, dass es mehrere nicht zu tolerierende Vorfälle in der IZH Moschee in Hamburg gab. Antisemitismus, iranischer Einfluss, ausgeübt von den Imamen u.v.m. waren leider eher die Regel als die Ausnahme in der Blauen Moschee. Der Verfassungsschutzbericht sieht das IZH als „[…] neben der iranischen Botschaft die wichtigste Vertretung des Iran in Deutschland und ein bedeutendes Propagandazentrum des Iran in Europa“ (Bundesministerium des Inneren und Heimat, Verfassungsschutzbericht 2021, S. 225). Hier ist mir wichtig festzuhalten, dass das IZH nicht repräsentativ für den Islam, der Shia oder dem Dachverband der Schura steht! 

 

Die Staatsverträge mit der Stadt Hamburg werden nun evaluiert und auch der Schura Dachverband hat den Verbleib des IZH geprüft und sich Ende November von der IZH Moschee getrennt – das ist auch gut so! Für die SPD und mich stand nämlich fest: Solange das IZH Teil der Schura ist, wird es keine neuen Verträge mit der Schura und der Stadt Hamburg geben.

 

Meiner Meinung nach sollte darüber hinaus das IZH schnellstmöglich geschlossen werden. Der Verfassungsschutz beurteilt die Moschee als extremistisch und es gibt Hinweise auf direkte Verbindungen einzelner Mitglieder des IZH zur Terrororganisation Hisbollah.

 

Als Bundespolitiker habe ich deshalb bereits für die Prüfung zur Schließung des IZH gestimmt, denn ein Verbotsverfahren liegt in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Die Stadt Hamburg hat bereits ihre Unterstützung im Verfahren zugesichert.

 

Bei weiteren Fragen, können sie sich jederzeit an mein Büro wenden.

 

Falko Droßmann

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