Sollte der Leistungsteil dienstlicher Beurteilungen nach der Maxime ‚Leistung = Arbeit : Zeit‘ ausgerichtet und der Befähigungsteil primär auf die Ergebnisse von IQ-Tests gestützt werden?
Der Öffentliche Dienst in Deutschland erscheint leistungsschwach, was sich z. Zt. dramatisch am Beispiel der Bundeswehr zeigt: Trotz vierthöchster Verteidigungsausgaben im internationalen Vergleich liegt die Kampfkraft der Bundeswehr allenfalls auf Platz 14 (Quelle: STATISTA, akt. Veröffentlichungen).
Die Beförderungen und damit die Besetzung von Schlüsselpositionen im Öffentlichen Dienst sind weitgehend abhängig von den Ergebnissen dienstlicher Beurteilungen. Hier wird seit langem gemutmaßt, infolge politisch bedingter Ämterpatronage werde nicht hinreichend objektiv gewertet (instruktiv Nokiel, DÖD 2021 S. 116 - 121; von Arnim, DVBl 2021 S. 481 - 490; Bochmann, ZBR 2023 S. 325 - 340).
Könnte die Stützung dienstlicher Beurteilungen auf annähernd objektiv messbare Parameter diesem Eindruck entgegen wirken?
Sehr geehrter Herr C.,
Ihr Vorschlag scheint mir nicht durchdacht. Zunächst ist unklar, was ein IQ-Test mit der Arbeitsleistung im Öffentlichen Dienst zu tun hat. Ich kann auch bei sehr hohen IQ schlechte Arbeit verrichten. Zudem ist es schwer, die Arbeitsleistung nur am Output zu messen. Dass ein Beschäftigter etwa viele Anträge abgearbeitet hat, heißt ja nicht, dass die Anträge gewissenhaft geprüft wurden.
Beste Grüße
Fabio De Masi
P.S. Mehr Informationen zu meiner Arbeit im EU-Parlament finden Sie in meinem Newsletter:
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