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Frage von Wouter B. •

Werden Sie daran mitarbeiten den Entscheid auch in einem Vergesellschaftungsgesetz um zu setzen?

Falls am 26.9 das Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen erfolgreich getragen wird, werden Sie daran mitarbeiten den Entscheid auch in einem Vergesellschaftungsgesetz um zu setzen? Welcher Zeitraum schwebt Ihnen vor, für eine erste Vorstellung des Gesetzes oder seiner Eckpunkte? Sollte das ihrer Meinung schon nach 100 Tagen nach der Regierungsübernahme sein?

Mfg,
W.

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Antwort von
SPD

Hallo Herr B.,

vielen Dank für die Frage.

Als Demokrat werde ich natürlich die Entscheidung der Berliner*innen zu dem Volksentscheid akzeptieren und - sollte er angenommen werden - daran mitarbeiten, den Willen der Bürger*innen umzusetzen, auch wenn ich im Vorfeld jetzt für eine Ablehnung werbe.

Ich erwarte, dass sich die zuständigen Senatsverwaltungen (wahrscheinlich Finanzen, Justiz, Inneres, Stadtentwicklung) zusammentun, um einen möglichst rechtssicheren Gesetzentwurf zu präsentieren, den das Abgeordnetenhaus dann beraten kann. Ob das in den ersten 100 Tagen gelingen kann, kann ich nicht seriöserweise sagen, dafür fehlt mir einfach die Erfahrung und das nötige Fachwissen im Bau- und Verfassungsrecht. Es sollte jedenfalls keine unnötigen Verzögerungen geben.

Leider sind Klagen bei dem Thema fast sicher, was zu größeren Unsicherheiten für die Bürger*innen und zu Belastungen des Haushalts führen kann. Nichtsdestotrotz sollten Senat und Abgeordnetenhaus den Anspruch haben, ein Gesetz zu verabschieden, dass rechtlich sauber erarbeitet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Fabian Fischer