Ich kann Ihre Kritik an der aus Ihrer Sicht kurzen Anfechtungsfrist verstehen. Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, haben Sie allerdings bereits das Recht in die Beschlusssammlung Einsicht zu nehmen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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