Sehr geehrter Herr Limbacher, ist die SPD bereit den letzten Rest Glaubwürdigkeit mit Eintritt in eine Koalition mit dieser Union zu verspielen?MfG Patrik B.
551 Fragen an die Regierung seitens der Unionsfraktion .551 Angriffe auf die Zivilgesellschaft,die Demokratie und NGO´s.Das nächste wird ein Angriff auf die Pressefreiheit sein.
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/union-kleine-anfrage-pressefreiheit/
Wie weit geht die Toleranz der SPD zu einer Union die im Stil und in der ideologischen Ausrichtung von Trump und Vance agiert?

Sehr geehrter Herr Patrick B.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Position der SPD-Fraktion.
Die CDU/CSU wirft angesichts der Proteste nach dem gemeinsamen Abstimmen mit der AfD im Bundestag die Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.
Sie kritisiert über die einzelnen Protestaktionen hinaus, dass die NGO´s eine Schattenstruktur bildeten, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betrieben.
Mit ihren Fragen nach den Aktivitäten einzelner gemeinnütziger Organisationen, ihren Organisationsstrukturen und ihrer Finanzierung will die CDU/CSU die Legitimität von deren zivilgesellschaftliches Engagement in Frage stellen. Indem sie die Unvereinbarkeit des politischen Engagements mit dem Gemeinnützigkeitsstatus behaupten, wollen sie Unsicherheit unter den gemeinnützigen Organisationen schüren.
In ihrer Frage unterstellt die CDU/CSU, dass es sich bei den Protestaktionen um eine parteipolitische Betätigung handele. Eine rein parteipolitische Betätigung wäre tatsächlich mit der Gemeinnützigkeit unvereinbar. Bei den Aktionen handelte es sich aber um ein zivilgesellschaftliches Engagement zur Erhaltung der Demokratie. Bei den Protestaktionen wurde nicht zur Wahl bestimmter Parteien aufgerufen, sondern vor den Gefahren einer Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien gewarnt.
Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht steht einem solchen zivilgesellschaftlichen Engagement auch nicht entgegen.
Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung ist es nicht zu beanstanden, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt. Als Beispiel wird ein Aufruf eines Sportvereins für Klimaschutz oder gegen Rassismus angeführt (vgl. AEAO Nr. 16 zu § 52 AO).
Die Behauptung der CDU/CSU, dass staatliche Gelder für politische Kampagnen missbraucht würden, ist irreführend. Gemeinnützige Organisationen erhalten öffentliche Gelder für bestimmte Projekte. Die Gelder dienen damit der Finanzierung vorher festgelegter Zwecke im Interesse der Allgemeinheit. Ihre tatsächliche Verwendung wird im Einzelnen überprüft. Gemeinnützige Organisationen stehen somit keine staatlichen Gelder zur Finanzierung politischer oder gar parteipolitischer Kampagnen zur Verfügung.
Als SPD-Fraktion ist uns sehr bewusst, dass das zivilgesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unverzichtbar ist. Angriffe auf dieses Engagement müssen unterbunden werden. Die rechtliche Zulässigkeit des politischen Engagements von gemeinnützigen Organisationen muss deshalb klar geregelt werden.
Wir brauchen deshalb eine gesetzliche Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen auch über ihre anerkannten Satzungszwecke hinaus zu tagespolitische Ereignissen Stellung nehmen können, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.
Dafür werden wir uns mit Nachdruck in der aktuellen Wahlperiode mit der CDU/CSU einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Esra Limbacher