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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Thomas S. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann,

ohne das Leid der japanischen Bevölkerung schmälern zu wollen, aber können Sie mir den Unterschied zwischen den Menschen die durch eine Naturkatastrophe oder durch deutsche Gesetze Obdachlos werden, erklären?
Ich spreche hier ganz gezielt auf die Ereignisse des " Esinger Moores" im Kreis Pinneberg an. Dort werden Menschen per Gesetz enteignet und in die Obdachlosigkeit gezwungen. In der Regel betrifft dieses Häuser, die nach dem Krieg als Notunterkünfte erbaut wurden. Damals wurde scheinbar nicht darüber nachgedacht, dass Hilfe für Flüchtlinge auf diese Weise höchst Illegal ist, sondern die Entscheidungen mit dem gesunden Menschenverstand getroffen. Diese Vorgehensweise hat sich bedauerlicher Weise bei unseren Behörden ins Gegenteil gewendet.
Aus heutiger Sicht wäre es aber scheinbar besser gewesen, die Flüchtlinge wieder aus dem Land zu jagen damit dem Gesetz genüge getan wird. Da man das aber aus unerfindlichen Gründen versäumt hat, müssen die jetzigen Besitzer die Zeche zahlen.
Woran liegt es nun also, dass wir hier so Verfahren?
Ist das der Ausgleich dafür, dass wir hier keine Naturkatastrophen haben und nicht genug Menschen in Deutschland Not leiden?
Sind ein paar tausend Deutsche Bürger Bundesweit weniger Interessant als hunderttausende im Ausland?
Warum kann man in Bayern eine Sinnvolle Regelung finden, in Schleswig - Holstein aber nicht? Dort werden Häuser die länger als 30 Jahre existieren einfach geduldet.
Ich kann leider keinen Sinnvollen Grund dafür erkennen, warum Steuergelder für Obdachlose im Ausland gespendet werden und wir im eigenen Land unsere eigenen Obdachlosen per Gesetz beschließen, die dann auch noch mit Ihren Steuergeldern die Betroffenen im Ausland mit finanzieren müssen.

Ich möchte nochmals betonen, dass das Schicksal der Menschen in Japan sehr schlimm ist und man es niemandem wünschen kann, in solch eine Situation zu kommen. Aber hier auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schröder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihre Mail. Sie sprechen in Ihrer Frage ein Problem an, das in Tornesch viele Menschen bewegt. Von der Sache her handelt es sich bei dem Fall der Esinger „Schwarzbauten“ um eine kommunale Angelegenheit. Soweit ich richtig informiert bin, ist es so, dass der Kreis Pinneberg als zuständige Behörde hier Entscheidungen gefällt hat, die rein rechtlich gesehen nicht zu beanstanden sind. Dennoch wäre hier ganz offensichtlich eine kulante Regelung sinnvoll, die den - zum Teil sehr betagten - Bewohnern der betroffenen Häuser ermöglicht, ihren Lebensabend dort zu verbringen.

Neben Torneschs Bürgermeister Krügel, der sich seit Jahren mit großem Engagement für die Betroffenen einsetzt, und der betont, dass die Stadt mit einer solchen Regelung gut leben könnte, hat sich ja auch bereits der Petitionsausschuss des Landtags mit der Angelegenheit befasst. Auch ich setze mich schon seit Jahren für eine Lösung ein, die die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt, ohne dass es in Schleswig-Holstein zu zweierlei Recht kommt.

Eine Regelung, wie Sie sie aus Bayern kennen, gibt es bei uns in Schleswig-Holstein nicht. Ich werde Ihre Anregung aber gerne an die zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Siegrid Tenor-Alschausky weiterreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB