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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Jan F. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Jan F. bezüglich Jugend

Wie stehen sie zu dem geplanten Beschluss Innenministerkonferenz der Länder, dass ›Killerspiele‹ mit einem Herstellungs- und Verbreitungsverbot belegt werden sollen ?

Denn Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes ("Eine Zensur findet nicht statt").

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fuchs,

herzlichen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zum Umgang mit Computerspielen und zum diesbezüglichen Beschluss der Innenministerkonferenz.

Man muss hier sehr genau hinschauen und auch differenziert vorgehen, um einerseits die aus meiner Ansicht tatsächlich notwendige Verschärfung der Kontrolle zu gewährleisten und andererseits nicht Computerspiele und Computerspieler zu kriminalisieren. Es bringt jedenfalls wenig, wenn die Innenministerkonferenz hier die Verschärfung von Gesetzen ankündigt und fordert, wenn schon die bisher geltenden restriktiven Regelungen nicht wirksam eingehalten und überwacht werden.

Bereits jetzt ist gemäß §131 StGB ein Verbot von Medien vorgesehen, die Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Für diese Medien gelten schon jetzt generelle Verbreitungs- und Herstellungsverbote, so dass Computerspiele, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, bereits heute unter §131 StGB fallen und verboten werden können. Erforderlich wäre hier allerdings eine Verstärkung der Ermittlungsbemühungen der Staatsanwaltschaften und damit der Länder.

Offenkundig haben auch die derzeit bestehenden Altersbeschränkungen für Computerspiele, die extreme Gewaltdarstellungen enthalten, wenig Wirkung. Hier herrscht allerdings weniger ein Normsetzungs-, als vielmehr ein Normvollzugsdefizit. Die Beispiele von jugendlichen Testkäufern, die nicht für ihre Altersstufe freigegebene Medien kaufen können, zeigen dies. Hier sollte durch verstärkte Kontrollen sichergestellt werden, dass im Handel die schon jetzt bestehenden Restriktionen auch eingehalten werden. Ich kann mir darüber hinaus vorstellen, den Zugang restriktiver zu gestalten. Der Verkauf könnte, ähnlich wie bei Pornographie, nur in speziellen Ladengeschäften erlaubt werden, die eine Alterskontrolle durchführen, bzw. über den Versandhandel nur wenn eine absolut zuverlässige Alterskontrolle gewährleistet wird. Darüber hinaus sollte keine Werbung mehr dafür erlaubt sein. Unter diese Regelung sollten alle Spiele fallen, die ab 16 freigegeben sind. Der Umgang mit diesen Spielen würde damit in weiten Teilen an den Umgang angepasst, der bereits heute für indizierte Spiele vorgesehen ist.

Außerdem brauchen wir eine gezieltere Schulung der Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Lehrern, um mit Computerspielen insgesamt, gewaltdarstellend oder nicht, kompetent und selbstbewusst umgehen zu können. Auf Bundesebene wird durch den jährlichen Computerspielepreis zur Förderung qualitativ hochwertiger Computerspiele, der von Bundestag, Bundesregierung und Branchenverbänden vergeben wird sowie die „Positivliste“, mit der pädagogisch wertvolle Computerspiele für Eltern und Kinder empfohlen werden, einiges getan, um hier qualitativ hochwertige Produkte herauszustellen und zu fördern.

Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Dieter Rossmann