Frau Zeulner prüft aktuell jeden einzelnen unterbreiteten Vorschlag sorgfältig gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Ziel, durch ein ausgewogenes Gesamtpaket von Maßnahmen die GKV-Finanzen nachhaltig zu stabilisieren. Ob eine Streichung der Erstattungsfähigkeit homöopathischen Leistungen, wie in Vorschlag 20 von der Expertenkommission unterbreitet, dabei gesetzlich umgesetzt wird, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Es ist nicht vorgesehen, dass konkrete Ziffern von politischer Seite her korrigiert werden können. Das haben wir im Rahmen eines Fachgesprächs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, das ich mitinitiiert hatte als Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auch nochmal gemeinsam ausgelotet.
Aus dem Gutachten sind bisher keine gesetzgeberischen Konsequenzen gefolgt. Die Bundesregierung berät, wie damit umzugehen ist und ob hier ein gesetzgeberischer Bedarf besteht (Allerdings ist eine Reform der Heilpraktikerrechts nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht explizit aufgeführt.)
Ich darf ich Sie an Herrn MdB Thomas Silberhorn aus Ihrem Wahlkreis verweisen
Sie können sie hier nachhören: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7637477 bzw. hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21033.pdf#P.3609
Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den zuständigen Kollegen zu verweisen, würde ich Sie gerne an Frau MdB Anna Aeikens verweisen.

