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Emmi Zeulner
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Frage von Jonas N. •

Werden Sie die Finanzierungsbeschränkung für Psychotherapeutische Leistungen im "GKV-Stabilisierungsgesetz" aufheben?

Mit großer Sorge betrachtet meine Berufsgruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten das geplante "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung".

Vor allem für psychotherapeutische Praxen bedeuten die bisherigen Inhalte der Gesetzesvorlage eine deutliche finanzielle Verschlechterung, die letztlich zu einer noch schlechteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen wird.

Bitte überprüfen Sie im Gesetzesentwurf insbesondere die

- Einführung einer Deckelung psychotherapeutischer Leistungen

- Streichung von Zuschlägen für Kurzzeitpsychotherapie

- Koppelung der Honorierung an die Grundlohnrate

Diese Veränderungen sind besonders negativ und verursachen letztlich für die Gesellschaft langfristig wieder Mehrkosten.

Weitere Informationen:

https://www.dgvt.de/aktuelles/news-details/effizienz-ermoeglichen-statt-versorgung-deckeln/

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