Wie kann es sein, dass wenn man als Student einen Nebenjob ausübt, um nicht vom Staat leben zu müssen, bestraft wird, indem man sich selbst versichern muss? (studentische Versicherung 150€/Monat)
Sehr geehrte Frau Zeulner,
ich bin aktuell Studentin und übe nebenbei einen Werkstudentenjob aus, um kein Bafög beantragen zu müssen.
Anfangs hatte ich sogar zwei Nebenjobs, jedoch wurde mir gesagt, dass ich „zu viel“ verdiene und mich selbst versichern müsste. Dadurch habe ich einen Nebenjob gekündigt, um wieder in die Familienversicherung zu kommen.
In den letzten Semesterferien habe ich dann mehr gearbeitet, um mir Überstunden aufzubauen, welche mir im darauffolgenden Monat ausbezahlt wurden.
Und heute bekam ich einen Anruf von der DAK, dass ich doch bitte meine Beiträge nachzahlen soll und mich das komplette Jahr selbst versichern muss, da ich wieder - laut ihnen - zu viel verdient habe.
Wie kann es bitte sein, dass eine 20 Jährige, welche ihren Lebensunterhalt selbst und eigenständig verdienen möchte, bestraft wird und ihr erarbeitetes Geld einzahlen muss, wohingegen andere Unterhaltskosten vom Staat erhalten.
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht – aufgrund der Vielzahl an Anfragen dürfen wir Frau MdB Zeulner bei der Bearbeitung der einzelnen Nachrichten unterstützen. Gerade für junge Menschen, die Verantwortung übernehmen und ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren möchten, wirken solche Regelungen oft wenig gerecht bzw. fühlen sich auch einfach ungerecht an, weil man in der Situation schon versucht hat, alles bestmöglich alleine zu stemmen und dafür „bestraft“ wird. Dabei ist es ein großer Schatz, dass wir junge Menschen wie Sie haben, die neben ihrem Studium noch einen Job ausüben und so versuchen alleine für ihre Kosten aufzukommen. Das kann nicht hoch angerechnet werden in unserer Gesellschaft – und wir wissen aus einiger Erfahrung, dass es keinesfalls einfach ist, das alles mit dem Studium unter einen Hut zu bekommen. Deswegen war es Frau Zeulner ein großes Anliegen, dass wir uns die Rechtslage nochmal anschauen und überprüfen, was es für Möglichkeiten für Sie in Ihrer konkreten Situation gibt.
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Studierende zwar bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze über die Familienversicherung der Eltern mitversichert bleiben. Überschreitet das regelmäßige Einkommen diese Grenze, prüft die Krankenkasse jedoch, ob eine eigene studentische Krankenversicherung erforderlich wird. Dabei werden leider auch Sonderfälle wie Mehrarbeit in den Semesterferien oder ausgezahlte Überstunden berücksichtigt, um Missbrauch oder das Umgehen der Regelung zu verhindern und ein ausgewogenes System zu ermöglichen.
Das führt dann (leider) wie bei Ihnen zu der Situation, die als sehr ungerecht empfunden wird – insbesondere dann, wenn zusätzliche Arbeit nur vorübergehend war und nicht bedeutet, dass dauerhaft ein hohes Einkommen erzielt wird. Viele Studierende versuchen gerade durch eigene Arbeit, unabhängig von staatlichen Leistungen wie BAföG zu bleiben. Dass daraus im Nachhinein finanzielle Nachteile entstehen können, sorgt verständlicherweise für Unmut.
Deswegen haben wir uns nochmal Ihren Fall anhand Ihrer Schilderungen genauer angesehen, um zu schauen, ob wir nicht dennoch irgendwie unterstützen können. Auch wenn wir natürlich keinerlei Rechtsberatung machen dürfen - das müssen wir vorausschicken.
Eine Möglichkeit wäre es, dass Sie nochmal direkt in Kontakt mit ihrer zuständigen Krankenkasse gehen und den Fall besprechen. Denn entscheidend ist nun, ob die Krankenkasse Ihr Einkommen korrekt als „regelmäßiges“ Einkommen bewertet hat oder ob es sich um eine zeitlich begrenzte Ausnahmesituation während der Semesterferien handelt. Sollte sich das nicht im Austausch mit der Krankenkasse lösen lassen und diese auf dem Bescheid weiter bestehen, dann wäre der nächste mögliche Schritt, ein Widerspruch. Vielleicht wären diese nächsten Schritte eine Möglichkeit, wie Sie weitermachen könnten.
Wir hoffen, Ihnen damit ein Stück weit geholfen zu haben und stehen gerne auch direkt per Mail (emmi.zeulner@bundestag.de) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Emmi Zeulner

