Wurde die Finanzkommission Gesundheit zweckentfremdet, um Homöopathie und Anthroposophie aus den Leistungen der GKVs zu streichen?
Sehr geehrte Frau Zeulner,
im Referentenentwurf steht auf S.21 „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“. Es gäbe bisher keine wissenschaftlich belastbare Evidenz, die zeige, dass der Effekt durch diese Behandlungsmittel über einen Placebo-Effekt hinausgehe (Gupta & Mathur 2016)"
1. Die Streichung ergibt kein Einsparen, dann gehört sie nicht in diese Kommission. 2. Wirksamkeit der Therapie ist ein völlig anderes Thema, dass laut gesetztem Prozedere an anderer Stelle erörtert werden muss, um den jeweils einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Siehe Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit von 1976, der dies mit gebührender Gründlichkeit erörterte.
https://de.imedwiki.org/wiki/Wissenschaftspluralismus
3. Die Aussage, es gäbe keine wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit von Homöopathie, ist unseriös, da nicht belegt.
https://tinyurl.com/4cy8uj9t
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme diese Berichte zum Beitragsstabilisierungsgesetz sehr ernst. Ich weiß um die Bedeutung von naturmedizinischen Verfahren und der integrativen Medizin und kann die Argumente für diese sehr gut nachvollziehen. Der Zulauf zu solchen Verfahren, Homöopathie und zur Heilpraktikerschaft zeigt die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten und ich bin froh, dass in Deutschland eine freie Wahl möglich ist, die unabhängig von der Entscheidung im BStabG auch bestehen bleibt.
Ich stelle auch nicht den individuell erfahrbaren Nutzen dieser Methoden in Frage. Aber angesichts der finanziellen Herausforderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Rückbesinnung auf grundlegende Prinzipien der GKV unausweichlich und das bedeutet zum einen, dass wir nicht mehr ausgeben können, als wir einnehmen (Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik) und zum anderen, dass wir die nachgewiesene Evidenz als Voraussetzung für eine Erstattung zugrunde legen. Die Wirksamkeit von Homöopathie und anthroposophischen Medizin, also dass ein Verfahren oder eine Substanz, kausal eine - meist vorab definierte - hinreichende Veränderung hervorruft (https://flexikon.doccheck.com/de/Wirksamkeit), ist nach wissenschaftlichen Maßstäben schlicht bisher nicht nachgewiesen. Daher sind die Verfahren auch kein Bestandteil des allgemeinen Leistungskatalogs der GKV, sondern freiwillige Zusatzangebote einzelner Krankenkassen.
Das ist keine politische Willkür, sondern ein notwendiges Rückbesinnen auf die Prinzipien der GKV angesichts der finanziellen Herausforderungen, in der Ausnahmen wie diese angesichts der weiteren vorgeschlagenen massiven Einsparmaßnahmen nur noch sehr schwer rechtfertigbar wären gegenüber der Solidargemeinschaft – wenn auch die Einspareffekte vergleichsweise gering erscheinen. Daher wurde es von der Finanzkommission als eine der möglichen Sparmaßnahmen genannt und so in dem Gesetzentwurf auch umgesetzt. Gerne können Sie hier auch nochmal die Begründung der Kommission nachlesen, die dieser Entscheidung zugrunde lag: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf (Ab Seite 165).
Es bleibt aber weiterhin die Möglichkeit, Homöopathie auf Selbstkostenbasis oder durch private Zusatzversicherungen in Anspruch zu nehmen. Daran wird auch nicht gerüttelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner, MdB

