Setzen Sie sich für soziale Gerechtigkeit beim Elternunterhalt ein?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, CDU schlägt vor, Einkommensgrenze für Elternunterhalt abzuschaffen. Das würde bedeuten: Familien mit viel Vermögen umgehen Erbschaftssteuer, in Familien ohne Geld gibt es kein Erbe und die Kinder zahlen für die Eltern, die z.B. einfacher Tätigkeiten ausgeübt hatten. Und das manchmal über Jahrzehnte. Soziale Gerechtigkeit würde so weiter abgebaut. Ich bitte Sie: Elternunterhaltszahlungen auf 5 Jahre begrenzen (durchschnittl. Heimaufenthalt 2,5 J.) und Freigrenze beibehalten. Nur so ist sichergestellt, dass jüngere Kinder nicht ein Berufsleben lang zahlen und so können auch Kinder aus ärmeren Familien einmal bescheidenen Wohlstand aufbauen.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte eine Absenkung oder gar vollständige Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt weiterhin für den falschen Weg.
Schon heute leisten Millionen Angehörige einen erheblichen Beitrag zur Pflege ihrer Eltern und Angehörigen – oft über Jahre hinweg, mit großem persönlichen, zeitlichen und finanziellen Einsatz. Diese Pflegearbeit erfolgt in den allermeisten Fällen unentgeltlich und entlastet unser Pflegesystem erheblich. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Respekt, statt neue finanzielle Belastungen für Familien zu schaffen.
Bevor über eine Abschaffung der Einkommensgrenze diskutiert wird, müssen zunächst die bestehenden Vollzugsdefizite behoben werden. Das betrifft insbesondere das Bundesarbeits- und Sozialministerium, aber auch das Bundesfinanzministerium. Vorrang muss haben, dass die Ämter berechtigte Ansprüche effizient und rechtssicher geltend machen können durch einen unbürokratischen Datenabgleich mit der Finanzverwaltung oder zumindest durch Beweislastumkehr, damit die Einkommensverhältnisse zuverlässig festgestellt werden können.
Wer die 100.000-Euro-Grenze abschaffen will, muss zudem erklären, welche Regelung an ihre Stelle treten soll. Vor der Reform orientierte sich die Heranziehung zum Elternunterhalt an den komplexen Vorschriften des SGB XII. Die Prüfung war aufwendig, streitanfällig und erforderte regelmäßig die Berücksichtigung individueller Familienverhältnisse, weiterer Unterhaltspflichten sowie vorhandenen Vermögens. Eine Rückkehr zu diesem System würde erhebliche Bürokratie verursachen und die Rechtsunsicherheit für Familien erhöhen. Besonders betroffen wären Menschen mit mittleren Einkommen, die eben häufig bereits Verantwortung für Kinder, Wohneigentum, Altersvorsorge und die Pflege von Angehörigen tragen.
Statt also bewährte Entlastungen für Familien infrage zu stellen, sollten wir dafür sorgen, dass geltendes Recht endlich verlässlich und effizient angewendet wird. Ich sehe dabei auch keinen Änderungsbedarf hinsichtlich der Dauer der Elternunterhaltsverpflichtung.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner, MdB

