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Emmi Zeulner
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Frage von Alexandra L. •

Legen Sie ein Veto gegen die Absenkung oder gar Abschaffung der 100.000 EUR-Regel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ein?

Sehr geehrte Frau Zeulner,

die Vorhaben der Pflegereform sind ein weiterer Schlag ins Gesicht für pflegende Angehörige.

Einerseits erzählt die Bundesregierung den Menschen, Sie sollen mehr arbeiten und fürs Alter sparen, anderseits werden wir, die arbeitenden Menschen, die das Land am Laufen halten immer mehr belastet und finanziell ausgepresst. Natürlich muss man die Kommunen entlasten, aber nicht indem man die Zusatzkosten fürs Heim der Eltern den ohnehin schon in so einer Situation psychisch und physisch eingespannten Kindern aufbürdet, ihnen von dem erarbeiteten Geld immer mehr wegnimmt und so weiteren Stress und vor allem existenzielle Sorgen und Unsicherheiten verursacht. Ich weiß leider wovon ich spreche.

Warum kürzen Sie nicht die Beihilfen bei Beamten, legen Pflegeversicherung der GKV und PKV zusammen, holen die Gelder aus den Coronahilfen in die Pflegeversicherung zurück, reduzieren Entwicklungshilfe etc?

Lassen Sie bitte das Angehörigen-Entlastungsgesetz so wie es ist!

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte eine Absenkung oder gar vollständige Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt weiterhin für den falschen Weg. 

Schon heute leisten Millionen Angehörige einen erheblichen Beitrag zur Pflege ihrer Eltern und Angehörigen – oft über Jahre hinweg, mit großem persönlichen, zeitlichen und finanziellen Einsatz. Diese Pflegearbeit erfolgt in den allermeisten Fällen unentgeltlich und entlastet unser Pflegesystem erheblich. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Respekt, statt neue finanzielle Belastungen für Familien zu schaffen.

Bevor über eine Abschaffung der Einkommensgrenze diskutiert wird, müssen zunächst die bestehenden Vollzugsdefizite behoben werden. Das betrifft insbesondere das Bundesarbeits- und Sozialministerium, aber auch das Bundesfinanzministerium. Vorrang muss haben, dass die Ämter berechtigte Ansprüche effizient und rechtssicher geltend machen können durch einen unbürokratischen Datenabgleich mit der Finanzverwaltung, damit die Einkommensverhältnisse zuverlässig festgestellt werden können.

Wer die 100.000-Euro-Grenze abschaffen will, muss zudem erklären, welche Regelung an ihre Stelle treten soll. Vor der Reform orientierte sich die Heranziehung zum Elternunterhalt an den komplexen Vorschriften des SGB XII. Die Prüfung war aufwendig, streitanfällig und erforderte regelmäßig die Berücksichtigung individueller Familienverhältnisse, weiterer Unterhaltspflichten sowie vorhandenen Vermögens. Eine Rückkehr zu diesem System würde erhebliche Bürokratie verursachen und die Rechtsunsicherheit für Familien erhöhen. Besonders betroffen wären Menschen mit mittleren Einkommen, die eben häufig bereits Verantwortung für Kinder, Wohneigentum, Altersvorsorge und die Pflege von Angehörigen tragen.

Statt also bewährte Entlastungen für Familien infrage zu stellen, sollten wir dafür sorgen, dass geltendes Recht endlich verlässlich und effizient angewendet wird.

Beste Grüße

Emmi Zeulner, MdB

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