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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Edgar H. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Edgar H. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Drobinski-Weiß.

Seit vielen Jahren bin ich in der Jugendarbeit tätig und stelle erfreut fest, dass seit dem Inkrafttreten des Rauchverbotes für unter 18-Jährige deutlich weniger Jugendliche ’zur Kippe greifen’.

Es mir ist jedoch unerklärlich, warum man nicht parallel dazu ein entsprechendes Alkoholverbot für diese stark gefährdete Altersgruppe in das Jugendschutzgesetz mit eingebracht hat! Gibt es hierfür einen Grund?

Aus einem Artikel der “Badischen Zeitung“ v. 24.07.2007 (“Um 3 Uhr früh ist Schluss mit lustig“) :
- “ Die Bilanz um 6 Uhr früh lautet: mehrere Schlägereien, Platzverweise, eine volltrunkene 16-Jährige und ein Raub.“
- “ Wodka bringt ein junges Mädchen nahe ans Koma.“
- “ "Mann, ihr habt ja ein schlankes Leben" , meint ein anderer Passant, "ich bin grad aus Hamburg hierher gezogen — dort muss die Polizei auf dem Kiez schon mit Sondereinheiten ran." “
- “ Der "Nüchternste" von ihnen ist fast enttäuscht, dass er nur ein Promille Alkohol im Blut hat. Der Rest liegt bei 1,5. Der Polizist schüttelt den Kopf, als die Vier abgezogen sind: "Wo führt das alles nur hin?" “

Geradezu Vorbildliches habe ich in einem ´Discounter´ entdeckt: Beim Einscannen der Ware erscheint auf beiden Displays der Kasse (eines für die Kunden), dass dieser Artikel unter das Jugendschutzgesetz fällt!

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bei Ihnen bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edgar Haas

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haas,

zunächst teile ich Ihre Auffassung bezüglich des Rauchverbots für Jugendliche.
Sie haben recht, dass auch der Alkohol und gerade die erschreckenden Exzesse von Jugendlichen in diesem Bereich unsere Aufmerksamkeit verdienen und wir in Erwägung ziehen sollten, einzugreifen. Sie wissen, dass wir in der Vergangenheit bereits tätig geworden sind. insbesondere im Bezug auf die sogenannten Alkopops wurde gesetzgeberisch gehandelt.

Ein Verbot des Alkoholkonsums für unter 18-jährige ist angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung sicherlich überlegenswert. Grundsätzlich betrifft das Problem jedoch nicht nur diese Gruppe. Daher erscheint es mir noch wichtiger, dass die vorhandenen Regeln, insbesondere das Jugendschutzgesetz, eingehalten und strikt überwacht werden. Hier sind die Gastronomen, der Einzelhandel und - nicht zuletzt - die Familien gefragt. Darüber hinaus müssen wir als Gesellschaft verstärkt darauf hinwirken, dass ein starker und exzessiver Alkoholkonsum nicht mehr als Ritual des Erwachsenwerdens betrachtet wird.
Daher kann ich Ihre Position gut nachvollziehen und würde eine solche Maßnahme gegebenenfalls unterstützen. Ich hoffe aber, dass stärkere Überwachungen und mehr gesellschaftliches Engagement bereits Wirkung zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Drobinski-Weiß