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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Simon K. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Simon K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Drobinski-Weiß,

Sicher ist es Ihnen schon passiert, dass Sie aufgrund der Fraktionsdisziplin einen Gesetzesbeschluss unterstützt haben, dem Sie nicht zugestimmt haben. Wie geht man damit um und welche solcher Fälle haben Sie schon erlebt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Knoop,

eine Regierungsmehrheit besteht im Deutschen Bundestag aus mehreren hundert Abgeordneten. Jede und jeder hat seine eigenen Schwerpunkte, seine eigene Lebenserfahrung, seine eigenen Überzeugungen. Das ist für eine Vertretung des Volkes auch richtig so. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass keine Abgeordnete sich bei jedem Gesetz zu 100% durchsetzen kann. Wenn jede Abgeordnete nur dem zustimmen würde, mit dem sie auch vollständig einverstanden ist, gäbe es keine Mehrheiten mehr. Dann gäbe es Stillstand.

Das Verbraucherinformationsgesetz, das CDU und SPD in der großen Koalition auf den weg gebracht haben, ging mir beispielsweise nicht weit genug. Die CDU hat immerzu Verbesserungen für die Rechte der Verbraucher blockiert. Trotzdem habe ich zugestimmt, denn ein bisschen Fortschritt ist besser als gar keiner. Manchmal muss man auch hier und da „eine Kröte“ schlucken, um ein eigenes Vorhaben voranzubringen.

Es kann auch vorkommen, dass Gesetze zur Abstimmung stehen, die man ganz und gar nicht befürwortet. Das ist dann eine schwierige Abwägung zwischen der eigenen Überzeugung und der Notwendigkeit, die Regierungsmehrheit handlungsfähig zu halten. In manchen Fällen habe ich gegen die Fraktionsdisziplin gestimmt - zum Beispiel bei der Erweiterung der Befugnisse für das Bundeskriminalamt und beim Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Das ist immer eine Gewissensentscheidung.

Ich hoffe diese Antwort ist für Sie hilfreich!

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß