
(...) Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und längerer Rentenbezugszeiten halte ich es für unumgänglich und auch zumutbar, einige Jahre der gestiegenen Lebenserwartung dem aktiven Berufsleben zuzuschlagen. Die schrittweise langfristige Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr bis zum Jahr 2029 ist daher alternativlos und trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen. (...)