
(...) 3 Luftsicherheitsgesetz gegen Art. (...) Die von Ihnen gewählte Formulierung „Quasi-Verteidigungsfall“ möchte ich in diesem Zusammenhang nicht benutzen, weil der Begriff „Verteidigungsfall“ ein terminus technicus des Art. (...)
René Schwerdtel
(...) 3 Luftsicherheitsgesetz gegen Art. (...) Die von Ihnen gewählte Formulierung „Quasi-Verteidigungsfall“ möchte ich in diesem Zusammenhang nicht benutzen, weil der Begriff „Verteidigungsfall“ ein terminus technicus des Art. (...)
(...) weshalb Sie sich von der Politik als Benutzer von Benzinfahrzeugen bestraft sehen, kann ich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen. (...)
(...) Allgemein lässt sich aber sagen, dass sich das Verhältnis zum Nachbarn nach dem Zivilrecht und in Ihrem Fall nach dem nordrheinwestfälischen Nachbarschaftsrecht ergibt. (...)
Sehr geehrter Herr Kobusch,
vielen Dank für Ihre mail vom 5. Februar.
(...) Die Einführung eines Tempolimits wäre sicher ein denkbares Instrument, zu einer Emissionsminderung beizutragen. Die Verringerung des Schadstoffausstoßes bei einem Tempolimit beruht allerdings im Wesentlichen darauf, dass sich auf längere Sicht die Fahrzeugflotte ändern würde, weil kein Anreiz zum Kauf von Fahrzeugen der gehobenen Klasse bestehen würde. (...)
(...) Geschäftsgrundlage dieser positiven Entwicklung ist die Einhaltung des Bonn-Berlin-Gesetzes, ohne das u.a. (...) Nach meinem Kenntnisstand gibt es deshalb in der Regierung auch keine Pläne, am Bonn-Berlin-Gesetz zu rütteln. (...)