(...) das Petitionsrecht ist ein Recht der Bürger gegenüber dem Deutschen Bundestag; es ist nicht sinnvoll, dass sich Mitglieder des Bundestages, der Adressat des Anliegens ist, in dieser Funktion einer Petition anschließen. Im Bundestag befassen sich die Mitglieder des Petitionsausschusses mit dem Anliegen; diesem Ausschuss gehöre ich nicht an. (...)
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