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Elisabeth Motschmann
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Frage von Wolfgang T. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Wolfgang T. bezüglich Finanzen

Das Thema CUM-EX-Steuerdiebstahl ist Ihnen sicher nicht entgangen.

Wie erklären Sie, dass all diesen Jahren nichts unternommen wurde, um diese Verbrechen zu verhindern. Was muss hier anders werden?

Ihre Partei stellte viele Jahre den Finanzminister. Hat er nie etwas damit zu tun gehabt? Wann gedenkt er Verantwortung für diesen Skandal zu übernehmen?

Was gedenken Sie persönlich zu tun, um die 30+ Milliarden zurückzuholen? Wie werden die Organisatoren und Nutznießer zur Verantwortung gezogen?

Wer sind die Profiteure dieses Betrugs? Wo ist die Namensliste? Darf in so einem gigantischen Fall von organisierter Kriminalität das "Steuergeheimnis" noch eine Rolle spielen?

Mit freundlichen Grüßen
W.T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der letzten Legislaturperiode hat es einen Untersuchungsausschuss zu dem Thema "Cum/Ex" gegeben. Der Untersuchungsausschuss hat zwischen April 2016 und Februar 2017 in 19 öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen fünf Sachverständige und rund 70 Zeuginnen und Zeugen gehört. Der Ausschuss hat 107 Zeugenbeweisbeschlüsse und 96 Aktenbeweisbeschlüsse gefasst. Und sich somit allumfassend des Themas angenommen.

Die Steuer- und Justizbehörden müssen und dürfen bei Cum/Ex-Geschäften umfassend ermitteln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 2. März 2017 (2 BvR 1163/13) bestätigt. Es bestehen gute Aussichten, dass die Steuer- und Justizbehörden unberechtigte Steuererstattungen mit Zins und Zinseszins zurückzuerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen erwirken.

Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern leisten sehr gute Arbeit. Sie konnten in zahlreichen Fällen verhindern, dass zu Unrecht beantragte Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragssteuer auch tatsächlich angerechnet oder ausgezahlt wurden. Außerdem ist es ihnen gelungen, den Großteil der irrtümlich bereits angerechneten oder erstatteten Kapitalertragsteuern erfolgreich zurückzufordern. Die tatsächliche Schadenshöhe durch Cum/Ex-Geschäfte dürfte deshalb nur einen Bruchteil der öffentlich immer wieder genannten 12 Milliarden Euro ausmachen.

Der Vorwurf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums eine zu große Nähe zu einzelnen Interessengruppen pflegten, wurde klar zurückgewiesen. Abgesehen von einem seit vielen Jahren bereinigten Einzelfall ist das eine Unterstellung.
Auch unser damaliger Bundesfinanzminister hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Haben Sie ein wenig Mut und Vertrauen - unsere Justizbehörden kümmern sich.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Motschmann