Wie halten Sie es mit der IHRA-Antisemitismus-Definition?
Sehr geehrte Frau Eralp,mit Interesse habe ich Ihre Stellungnahme zum Rapper Dahabflex zur Kenntnis genommen. Zu diesem Sachverhalt habe ich eine Frage:In einem Beitrag auf dem Verfassungsblog haben zahlreiche Rechtswissenschaftler:innen bereits im Dezember 2023 die Verfassungsproblematik der Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition "Antisemitismus" in Deutschland aufgezeigt. ( https://verfassungsblog.de/die-implementation-der-ihra-arbeitsdefinition-antisemitismus-ins-deutsche-recht-eine-rechtliche-beurteilung/ )In die gleiche Richtung argumentiert der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers ( https://media.frag-den-staat.de/files/foi/912623/gutachtenmllers-2024-bkm.pdf ) in einem von der BKM in Auftrag gegebenem Gutachten.Können Sie sich in Hinblick auf diese Einschätzungen klar und eindeutig gegen die Anwendung der IHRA-Definition bei der Identifizierung von Antisemitismus durch Berliner Landesbehörden aussprechen?Das ist mir vor der Wahl wirklich wichtig zu erfahren.

