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Elif Eralp
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Frage von Lina S. •

Wie stehen Sie zu innerstädtischen (innerhalb der Umweltzone) festverorteten Grillflächen in Grünanlagen? Und wie ordnen Sie dies im Hinblick auf die Hitzeresilienz von Städten o. dem Klimawandel ein?

Guten Tag Frau Eralp, hier ein paar Impressionen der oft übersehenden Belastungen auf Luftqualität, Grünfläche, Wildtiere, Anwohnerschaft und erholungsuchende Parkbesuchende vom Volkspark Friedrichshain durch Grillenflächen im Park:

https://youtube.com/shorts/cMf1dpq0onk

https://youtube.com/shorts/NfMRePo7BF8

https://youtu.be/S7ux5sF0hew

https://youtu.be/X_rx-RLONPc

https://youtube.com/shorts/Q1zUX2-jHH4

https://youtube.com/shorts/vpMf5qxqBxQ

https://youtu.be/nl5ArHPmUto

https://youtu.be/vuyw9NimHOM

https://youtu.be/nQEskQlTXx4

https://youtu.be/L_mVq2SgsvY

https://youtu.be/0xoHCIRUn84

MfG

L.S.

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Antwort von Die Linke

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Ärger und Ihre Sorgen absolut nachvollziehen. Gerade wenn im Volkspark Friedrichshain die Einhaltung der Grill-Regeln nicht richtig kontrolliert wird und es zu Belastungen für die Nachbarschaft kommt, nehme ich das ernst, denn für viele Menschen in Berlin – und gerade für Familien in engen Wohnungen oder Menschen mit wenig Einkommen – sind unsere Parks essenziell für die Naherholung und gesellschaftliche Teilhabe. 

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass unsere Grünanlagen für verschiedene Zwecke im Rahmen des Grünanlagengesetzes genutzt werden dürfen. Dazu gehört aber auch das Grillen auf ausgewiesenen Plätzen. Feste Grillwiesen bündeln die Nutzung und verhindern wildes Grillen im restlichen Park, was auch die dortige Vegetation schützt. Aber: Diese Regeln müssen natürlich auch eingehalten und durchgesetzt werden. Speziell für den Volkspark Friedrichshain kommt hinzu, dass die Übernutzung auch deshalb entsteht, weil viele andere Bezirke ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, eigene Grillflächen auszuweisen. Dadurch weichen die Menschen dorthin aus, wo es noch legal ist. Wir müssen stadtweit ausreichend lokale Flächen für das Grillen ausweisen und im Gegenzug auf den restlichen Parkflächen das Verbot zum Schutz der Anwohnenden konsequent durchsetzen. Der Senat muss das berlinweit steuern.

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