Antwort 20.09.2022 von Eike Holsten CDU
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.

Eike Holsten /ToKo
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.