Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf (Drs. 18/11498) zur amtsangemessenen Alimentation vom 12.07.2022?
Antwort 16.09.2022 von Eike Holsten CDU
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.

