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Edith Sitzmann
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Frage von Uwe M. •

Frage an Edith Sitzmann von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

Sie haben Frau Heimsch in Ihrer Antwort auf die nachstehend verlinkte Frage auf die Internetseite der DB AG verwiesen, weil sich Ihre Ansicht nach deren Fragen an Verkehrsexperten richteten.

Beim Nachlesen der Fragen ergibt sich aber, dass wenigstens 2 Fragen offenbar parlamentarische Verfahrensfragen sind, die sich insbesondere an die Grünen-Landtagsfraktion richten, die eine Kontrollaufgabe gegenüber der Regierung wahrzunehmen haben - auch wenn Sie sich nicht in der Opposition befinden.
Ich wiederhole hier die 3 Fragen von Frau Heimsch:

http://www.abgeordnetenwatch.de/edith_sitzmann-597-44461--f330523.html#q330523

1. Wer ist berechtigt, eine fehlende Planrechtfertigung festzustellen?
2. In welcher Form findet die von Trittin angeführte "Anhörung" statt und was bezweckt diese?
3. Könnte es sein, dass bei Einhaltung des Kostendeckels keine Leistungssteigerung gegenüber dem Kopfbahnhof möglich ist und somit die Regierung aus dem Vertrag aussteigen muss wegen fehlender Planrechtfertigung, weil sie an Recht und Gesetz gebunden ist?

Diese Fragen sind entstanden da Ihr Parteikollege Trittin im Bundestag erkennen läßt, dass es womöglich nicht reicht, sich auf das Ergebnis der Volksabstimmung zu berufen, sondern die Regierung auch an Recht und Gesetz gebunden ist.

Frage und Antwort MdB J. Trittin
http://www.abgeordnetenwatch.de/juergen_trittin-575-38013--f330284.html#q330284

Falls Sie in ähnlicher Weise wie bisher versuchen, pauschal auf andere oder frühere Anworten zu verweisen, werden wir uns wieder an den Bundetagsabgeordneten und weitere zu wenden haben. Es stellt sich hier schließlich auf die Frage nach dem Funktionieren der parlamentarischen Demokratie.

Ich bitte Sie daher, die Verfahrensfragen aus Ihrer Sicht als Landtagsabgeordnete zu beantworten.

Mit freundlichen Grüße
Uwe Mannke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mannke,

Wir als Landtagsfraktion sind nach der Volksabstimmung an einem Punkt angelangt, an dem die parlamentarischen Widerstandsmöglichkeiten gegen Stuttgart 21 ausgeschöpft sind. So haben es die Baden-Württemberger entschieden. Und wir sind nur Vertreter dieser Wählerinnen und Wähler. Dies gilt es zu akzeptieren, auch wenn es nicht leicht ist.

Jetzt gilt es für uns, das Projekt, bei dem wir als Landtagsfraktion kein Projektpartner sind, kritisch-konstruktiv zu begleiten. Dies macht auch die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), das beispielsweise derzeit prüft, ob es stimmt, dass ein Softwarefehler bei der Simulation vorgelegen hat. Dort sitzen die Experten, die Ihnen all Ihre Fragen sicherlich alle beantworten können, insbesondere wenn es sich um vertragsrechtliche, juristische und verkehrstechnische Aspekte handelt. Das Verkehrsministerium ist als Teil der Landesregierung nicht nur für das Projekt zuständig, sondern auch an den Sitzungen mit der Bahn AG beteiligt.
Die Regierung ist beim Projekt Stuttgart 21 wie auch grundsätzlich in ihrem Handeln an Recht und Gesetz, wie auch an bestehende Verträge gebunden.

Ihre Detailfragen kann ich nicht beantworten, da ich keine Verkehrsexpertin. Hier sind die Deutsche Bahn und das Kommunikationsbüro sowie ggf. das MVI die besseren Ansprechpartner. Zudem möchte ich Sie auch noch einmal auf unsere Fraktionsseite http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/rubrik/18/18127.stuttgart_21.html sowie die Seite Grüne-gegen-S21 http://gruene-gegen-stuttgart21.de/ verweisen, auf letzterer haben wir während unseres jahrelangen Kampfes gegen das Projekt zahlreiche Kritikpunkte beleuchtet.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann