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Edgar Franke
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Frage von Michael U. •

Frage an Edgar Franke von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr U.,

an dem Thema der - wirklich ungerechten - Erhebung der Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten bin ich schon politisch seit 8 Jahren dran. Die damalige Erhebung der Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten war ein politischer Kompromiss nach einem höchstrichterlichen Entscheidung zwischen der Union im Bundesrat und der Regierung, weil die CDU/CSU den Zahnersatz im Hinblick auf die leeren Sozialkassen komplett aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherungen herausnehmen wollte.

Nunmehr gibt es aber seit einem Jahr auf der SPD-Seite sowohl im Bundesvorstand, als auf der Fraktion einen eindeutigen Beschluss. Wir wollen nicht nur dafür sorgen, dass die Beiträge nur noch hälftig in Zukunft erhoben werden, sondern dass auch Betriebsrenten bis zum Existenzminium grundsätzlich nicht mehr verbeitragt werden. Im Hinblick auf die jetzt gute finanzielle Lage Deutschlands und die Rücklagen bei den Krankenkassen erscheint dies auch absolut sachgerecht.

Die CDU/ CSU hatte bisher - zumindest in ihrer Fraktionsspitze - die Abschaffung abgelehnt. Nunmehr hatte der Bundesparteitag der CDU Ende vergangenen Jahres entgegen der Empfehlung der Antragskommission - auch entschieden, die 100% -Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten abzuschaffen. Und die Stimmen für eine Abschaffung in den Reihen der Union mehren sich.

Das würde zwar im Ergebnis den Krankenversicherungen ca. 3 Mrd. Beitragsmittel entziehen, ist aber - wie gesagt - im Hinblick auf wirtschaftliche Gesamtsituation darstellbar. Denn im Gegensatz zu den Jahren 2003 ff ist die Arbeitslosenrate inzwischen halbiert und auch die Sozialversicherungssysteme saniert.

Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil rechnet zusätzlich damit, dass die Grundrente, die mit einem mittleren einstelligen Milliardenbetrag aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll, der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich Einnahmen bescheren wird. Damit könnten die Einnahmeausfälle für die GKV zum Teil kompensiert werden.

Die SPD will, dass die Reform 2020 umgesetzt wird.

Herzliche Grüße

Dr. Edgar Franke

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