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Dorothee Bär
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Frage von Stefan D. •

Frage an Dorothee Bär von Stefan D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bär,

in einem Interview fordert der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und Direktor des Amtsgerichts Regensburg, Dr. Clemens Prokop, aufgrund der aktuellen Enthüllungen zu Dopingmissbräuchen längere Verjährungsfristen für Doping-Vergehen. ( http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10089&pk=942738#942738 )

Hierbei äußert er sich, dass

"Eine verlängerte Verjährungsfrist würde für eine deutlich erhöhte Verunsicherung im Lager der gedopten Athleten sorgen. Sportbetrüger könnten sich sehr, sehr lange Zeit nicht mehr sicher sein, dass sie nicht doch dank verfeinerter Analysemethoden entdeckt werden."

Diese Ausführungen eines hochrangigen bayer. Justizbediensteten geben mir Anlaß nachzufragen, wie Sie zu den schwerwiegenden Ausführungen des Anwaltes Dr. Strate hinsichtlich der (teilweise schon verjährten) Rechtsbeugungen im Fall Mollath stehen.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Klagerzwingung-2013-08-15.pdf

Wäre es im Vergleich zu Dopingvergehen zur Wahrung eines Rechtsstaates nicht viel wichtiger, notwendiger und konsequenter, dass für Vergehen der Rechtsbeugung ebenfalls längere Verjährungsfristen eingefordert werden und sich die Legislative sich dieser Problematik annimmt? Würden Sie dies unterstützen?

Denn eine verlängerte Verjährungsfrist würde für eine deutlich erhöhte Verunsicherung im Lager der unredlichen Richterschaft sorgen. Rechtsbeuger könnten sich sehr, sehr lange Zeit nicht mehr sicher sein, dass sie nicht doch dank neu gewonnener Sachverhaltserkenntnisse entdeckt werden.

Hierbei erinnere ich an das Zitat des Königs Friedrich II vom 11.12.1779:

Daß ein Justizcollegium,
daß Ungerechtigkeiten ausübt,
weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande,
vor die kann man sich schützen,
aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen,
um ihre üble Paßiones auszuführen,
vor diese kann sich kein Mensch hüten,
die sind ärger wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind.

MfG
S. Dittrich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dittrich,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie das Thema Rechtsbeugung ansprechen.

Sie schlagen darin vor, längere Verjährungsfristen für Rechtsbeugung einzuführen und beziehen sich dabei auf eine Strafanzeige unter anderem gegen einen Richter im Fall Mollath.

Dieser Forderung möchte ich mich nicht anschließen. Nach meiner Einschätzung gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass es in deutschen Gerichten in einer erheblichen Zahl von Fällen zu Rechtsbeugungen kommt. Zwar ist klar, dass unter den tausenden, häufig sehr komplexen Urteilen, die täglich in Deutschland gefällt werden, gelegentlich sachlich falsche Entscheidungen sind und dass Richtern und anderen Amtsträgern auch Verfahrensfehler unterlaufen. Die Angehörigen der Justiz sind selbstverständlich nicht vor Irrtum gefeit und müssen sich deshalb auch einer (sachlichen) Kritik stellen. Ich bin aber davon überzeugt, dass in den allerseltensten Fällen bewusst gegen das Recht verstoßen wird. Nur dann kann man aber von Rechtsbeugung sprechen. In diesem Bereich sehe ich daher keinen Handlungsbedarf.

Dennoch besten Dank für Ihre Anregung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär

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