
(...) Bei der doppelten Widerspruchslösung kann jede und jeder sich mit dem Thema befassen, für sich eine Entscheidung treffen, diese schriftlich im Organ-Spender-Register eintragen lassen oder einfach auch nur einen Zettel mit sich führen, auf dem der Wille zum Ausdruck kommt für oder gegen eine Organspende. Und natürlich kann jede/r seinen Willen auch wieder ändern und das so festhalten, auch gegenüber den Angehörigen. (...)