
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
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Die vorgesehene Wassertiefe im gesamten Terminalbereich des Hamburger Hafens ist schon heute für die Großschifffahrt ausgelegt
Die Informationen zur strategischen Partnerschaft werden im Rahmen des rechtlich Möglichen veröffentlicht.
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