Frage von Karin B. • 01.09.2024
Antwort ausstehend von Dominik Lorenzen Bündnis 90/Die Grünen
die entsprechende Anmeldung ist Sache der Käuferin
Die EU-Kommission prüft die vorliegenden, individuellen Beschwerden, es wurde aber kein beihilferechtliches Verfahren eingeleitet.
Die vorgesehene Wassertiefe im gesamten Terminalbereich des Hamburger Hafens ist schon heute für die Großschifffahrt ausgelegt
Die Informationen zur strategischen Partnerschaft werden im Rahmen des rechtlich Möglichen veröffentlicht.
Falsch geparkte E-Scooter werden bereits per Bußgeld geahndet. Wir arbeiten auf mehr kommunale Steuerungsmöglichkeiten gegenüber E-Scooter-Anbietern hin.