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Dirk Toepffer
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Frage von Sabrina V. •

Frage an Dirk Toepffer von Sabrina V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Töpfer,

wie kommt die außerverhältnismäßige Quarantäneregelung für Lehrkräfte her?
Wir sitzen Tag für Tag in eiskalten Klassenzimmern. Wenn ein Schüler positiv getestet wird, ist die ganze Kohorte in Quarantäne.
Aus welchem Grund werde ich 14 Tage eingesperrt, obwohl ein negatives Testergebnis vorliegt? Hier fehlt mir die Verhältnismäßigkeit. Lehrer sind angeblich systemrelevant, trotzdem werde ich viel zu lang aus dem Unterricht abgezogen.
Es ist sinnig, dass ich mich nicht an Tag 1 der Quarantäne mit einem Test befreien kann. Nach 5 Tagen sollte dies aber möglich sein. Ich fühle mich durch diese Regelung massiv benachteiligt durch meinen Beruf!
Ich finde eine Quarantäne sowie sämtliche Hygienemaßnahmen wichtig. Wieso aber werden Lehrer an dieser Stelle so sehr benachteiligt?
Der Schutz der Lehrkräfte kann hier kein Argument sein.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
S. V.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Voigt,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Nach dem „Rahmen- Hygieneplan Corona Schule“ auf den § 17 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 10.07.2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.09.2020, verweist, darf in den folgenden Fällen die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

· Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.

· Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.

Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer Covid-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemäß der „Covid-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung" des Robert Koch-Instituts (RKI)(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti-ges_Coronavirus/Entlassmanagement.html). Bei im Einzelfall auftretenden Unklarheiten, ob eine Infektion als abgeschlossen zu betrachten ist, ist das Gesundheitsamt kurzfristig zu kontaktieren. Die infektionshygienische Bewertung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

Generell richtet sich die Dauer einer Quarantäne für alle Bürgerinnen und Bürger ausschließlich nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes. Diese Vorgaben sind für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Berufsgruppen gleich. Lehrer werden nicht benachteiligt.

Ob nach einem negativen Test nach 5 Tagen die bislang 14-tägige Quarantäne beendet werden kann, wird derzeit unter Fachleuten diskutiert. Wenn eine solche Verfahrensweise infektiologisch sinnvoll bzw. zu vertreten ist, wäre eine Verständigung darauf zu begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Toepffer MdL

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